Gutachten im Bereich Provenienzforschung und Restitutionsverfahren
Im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in Folge verfolgungsbedingten Vermögensentzuges werden Gutachten für Gerichte, aber auch die verfahrensbeteiligten Parteien erstattet.
Verfahrensabhängig wird dabei nicht nur die konkrete verfolgungsbedingte Vermögensentziehung beispielsweise eines Kunstwerks betrachtet, sondern auch weitere Indikatoren, die Aufschluss darüber zu geben vermögen, inwiefern der betreffende Eigentumswechsel verfolgungsbedingt war. So geben beispielsweise Parteien oft an, das Person X ihr Kunstwerk freiwillig verkauft habe, da sie aufgrund der Weltwirtschaftskrise oder betrieblicher Schwierigkeiten Geld benötigte. Eine Untersuchung von Buchhaltung, von Bilanzen, von Kreditverträgen, von Steuerunterlagen, etc. kann ebenso zur Beurteilung einer solchen Aussage beitragen, wie liegenschaftsrechtliche oder grundbuchliche Aspekte. Zudem können viele Umstände aufgrund der Art des Handelns beteiliger Behörden, Kammern, etc. eingeordnet und abgesichert werden. Diese Aspekte reichern Provenienzbelege an und erhärten oder entkräften Rückgabeforderungen.
Auch wenn in den allermeisten Fällen keine Rückgabeansprüche bei Liegenschaften bestehen, so ist es vielen Nachfahren von NS-Opfern doch wichtig, dass die Entrechtung und das Schicksal ihrer Familie im Kontext mit Liegenschaften, Betrieben, etc. sichtbar gemacht wird. Um beispielsweise eine Gedenkstele vor einem Grundstück zu realisieren, bedarf es der sorgfältigen Dokumentation der betreffenden Liegenschaftsgeschichte.
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