Causa Glaser

04.04.2018

Wenn einem deutschem Jude nach der Machtübernahme am 30.01.1933 verfolgungsbedingt beispielsweise Kunstwerke entzogen wurde, ist das Unrecht. Man spricht auch von Raubgut. Wenn er jedoch Kunstgegenstände verkaufen musste, um Deutschland verlassen zu können und so sein Leben zu retten, erfindet man den Begriff “Fluchtgut”, dessen Erwerb zu niedrigem Preise für die heutigen Eigentümer weder juristisch noch moralisch problematisch sei?

In der Neuen Zürcher Zeitung habe ich heute die Causa Curt Glaser kommentiert, die manchem Betrachter kafkaesk scheint…:

 

Die Grenzen des Rechts
“Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!» Dieser Satz des einstigen baden-württembergischen Ministerpräsidenten und NS-Schreibtischtäters Hans Filbinger darf nicht Massstab zur Beurteilung der Causa Glaser sein.

Die Causa Glaser, bei der es um Kunstwerke geht, von denen sich Curt Glaser 1933 und 1941 getrennt hatte und die in Basel und in Zürich gelandet sind, öffnet den Blick darauf, in welch glücklichen Zeiten wir leben. Die Menschen in Westeuropa leben in Staaten, die sich – nicht zu Unrecht – ihrer Rechtsstaatlichkeit rühmen. Manche Betrachter vermögen es sich – nur Jahrzehnte nach dem Untergang des DDR-Regimes und einige Jahrzehnte zuvor des NS-Regimes – gar nicht vorzustellen, wie es anders sein könnte. Doch die gegenwärtige Debatte zeigt, dass auch gestandene Historiker und Politiker geneigt sein können, mit zweierlei Mass zu messen. Die Wahrnehmungsmassstäbe einer heute alltäglichen Rechtsstaatlichkeit auf die Beurteilung von historischen Ereignissen in Unrechtsstaaten anzuwenden, ist zynisch oder gar gedankenlos.” Hier geht es weiter….