Gutachten im Bereich Provenienz und Restitution
Im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren als Folge verfolgungsbedingten Vermögensentzuges werden Gutachten für Gerichte, aber auch die verfahrensbeteiligten Parteien erstattet.
Zudem werden Obergutachten in laufenden Verfahren erstattet.
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme.