Guter Umgang mit Immobilien ist eine Kunst. Manche Immobilien sind auch Kunstwerke. Was Immobilien und Kunstwerke oft gemeinsam haben, sind neben oft sehr hohem Wert auch viele offene Fragen. Die Fragen sind umso offener, je weniger man über die Geschichte und die Voreigentümer weiß. Ein röhrender Hirsch in Öl auf Leinwand ist auf dem Flohmarkt eher eine Belustigung. Wenn es aber ein Geschenk von Konrad Adenauer an John F. Kennedy gewesen wäre, würden Sammler gewiss mehr als den Flohmarktpreis zahlen. Mancher Immobilieneigentümer wertet seine Gebäude damit auf, Tafeln an der Fassade anzubringen, um so auf Prominente hinzuweisen, die dort einmal gewohnt haben.
Es ist auch immer wieder zu lesen, dass Eigentümer den umgekehrten Weg gehen: Sie versuchen sogar gerichtlich zu verhindern, dass an Vorbewohner erinnert wird – jedenfalls, wenn diese die Liegenschaft zwischen 1933 und 1945 verlassen mussten. Die so genannten Stolpersteine, die an die entrechteten und ermordeten Opfer des NS-Regimes erinnern, dürfen in den meisten deutschen Städten qua Gesetz ohne Zustimmung der Liegenschaftseigentümer verlegt werden. Diese Erinnerung an Vorbewohner ist manchem Eigentümer nicht recht, weshalb er rechtlich dagegen vorgeht. Dabei soll auch argumentiert werden, dass dieses Erinnern wertmindernd sei. Womit wir beim Thema wären: Wert, Recht und Gerechtigkeit.